Konsortialverträge
Ein Konsortium ist ein Unternehmenszusammenschluss mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmen zur zeitlich begrenzten Durchführung eines vereinbarten Geschäftszwecks. Zuständigkeiten / Verantwortungsbereiche können im Innenverhältnis eines Konsortiums durch entsprechende Einzelverträge geregelt werden.
Das DOCM-Vertragsmangement sieht hierzu eine Zuordnungsmöglichkeit von Einzelverträgen zu einem Konsortiumvertrag vor. Bei einem Konsortium wird zwischen einem Außen- oder offenem Konsortium und einem Innen- oder stillen Konsortium unterschieden.
- Bei einem Außenkonsortium wird der Vertrag zwischen allen am Konsortium beteiligten Unternehmen und dem Kunden geschlossen. Die Konsortiummitglieder sind also dem Kunden bekannt. Aus abwicklungstechnischen / organisatorischen Gründen wird aus dem Kreis der am Konsortium beteiligten Unternehmen ein sogenannter Konsortialführer gewählt, der die Verhandlungen mit dem Kunden "im Namen und für die Rechnung des Konsortiums" führt.
- Bei einem stillen Konsortium tritt der Konsortialführer als Generalunternehmer gegenüber dem Kunden auf. Die Aufteilung des Kundenauftrages wird im Innenverhältnis des Konsortiums als Quote verteilt.